Ähnlich einer stationären Rehabilitation stellt Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt einen Reha-Antrag beim zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung).
Wichtig ist die Angabe, dass Sie ambulant rehabilitiert werden wollen und wo Sie Ihre Rehabilitation durchführen möchten (Wunsch- und Wahlrecht SGB IX §9, Abs.1) Der Kostenträger entscheidet über den Antrag und informiert Sie und/oder uns. Anschließend vereinbaren wir den Reha-Beginn.
Die ambulante Rehabilitation kann auch im Rahmen einer Anschlußheilbehandlung - AHB (nach stationären Krankenhausaufenthalten) durchgeführt werden. In diesen Fällen wird der Antrag vom Sozialdienst der Klinik gestellt. Auch hier wird Ihr Wunsch nach einer ambulanten AHB berücksichtigt, wenn eine ausreichende Mobilität vorhanden ist und Sie zuhause versorgt sind.


